Freitag, 24. Juli 2015

Obdachlos

"Schauts eich den Sandla an", Des wird imma schlimma mit de Obdachlosn", "Füa unsare Leit auf da Stroßn gibts ka Dachl, owa de Auslända..." Sätze wie man sie kennt, aber nicht unbedingt braucht.
Aber was bedeutet nun Obdachlos? Ist es das gleiche wie Wohnungslos? Schauen wir uns es an.

Obdachlos


Hier muss man schon aus zwei Personengruppen unterscheiden. Den Menschen die auf der Straße, auf Parkbänken, unter Brücken, auf Bahnhöfen, in öffentlichen WC-Anlagen, in Eisenbahnwaggons oder in Abbruchhäusern leben. Teilweise pendeln diese Menschen zwischen den oben angeführten Orten und Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen hin und her. Hilfe wird hier oft gar nicht angenommen, oder nur sehr punktuell angenommen.

Die zweite Gruppe nützt zumindest Notunterkünfte, oder schläft in Nachtquartieren.

Gerade in der Öffentlichkeit werden diese Menschen sehr stark wahrgenommen. Dies liegt in den meisten Fällen an Alkoholmissbrauch, psychische Erkrankungen oder auch an Verwahrlosung. Für Obdachlose Menschen wird in letzter Zeit (zumindest in Fachkreisen) auch der Begriff "akut Wohnunglos" verwendet.

Wohnungslose Menschen


Als wohnungslos gilt man, sobald man eine Einrichtung für wohnungslose Menschen nutzt, also z.B. ein Frauenhaus oder eine Unterbringungseinrichtung für Asylwerber.

Als Differenzierung dazu gibt es noch ehemalige wohnungslose Menschen, diese wohnen in sozial betreuten Wohnhäuser. Dies ist eine betreute Wohnmöglichkeit auf Dauer.

Wenn man unter den Begriffen weiter gräbt, Trifft man noch auf Menschen in prekären Wohnverhältnissen oder Menschen in nicht adäquaten Wohnverhältnissen. Ersteres betrifft Menschen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen leben. Diese liegen vor, wenn sie übergangsweise bei FreundInnen, Verwandten oder Bekannten wohnen (müssen) und sich damit in Abhängigkeitsverhältnisse begeben oder kein legales bzw. kein geschütztes Mietverhältnis besteht. Diese auch als "versteckt" bezeichnete Wohnungslosigkeit betrifft in erster Linie Frauen und Jugendliche.

Auch Menschen, denen der Wohnungsverlust droht (zum Beispiel aufgrund eines laufenden Delogierungsverfahrens) oder die von häuslicher Gewalt bedroht sind, gehören zu dieser Personengruppe.

Menschen in nicht adäquaten Wohnverhältnissen sind Personen, die in nicht dem Minimalstandard entsprechenden Räumen leben, zum Beispiel in Wohnwägen, in besetzten Häusern oder in extrem überbelegten Wohnungen.

Hintergrund


Doch warum erzähl ich euch das? Auf der einen Seite um ein wenig mit dem Thema "Obdachlosigkeit" zu sensibilisieren. Auf der anderen Seite, weil so etwas jeden Treffen kann, ich selbst war schon in besagter Lage. Wer möchte kann sich dazu, zum Beispiel, "Am Schauplatz" anschauen, hier gab es vor kurzem das Thema "Letzter Halt Praterstern". Das Video füge ich euch hier ein.







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